AGB

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von unserer Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
  2. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
  3. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Verkaufsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

§ 2 Angebot, Vertragsinhalt und Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung kommt der Vertrag zustande. Weicht unsere Auftragsbestätigung von der Bestellung des Kunden ab, so gelten die Abweichungen als genehmigt, wenn der Kunde ihnen nicht unverzüglich widerspricht. Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen.

§ 3 Urheberrechte und überlassene Unterlagen

An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen – auch in elektronischer Form –, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von § 2 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.

§ 4 Preise und Zahlung

  1. Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise unfrei ab Werk.
  2. Alle Preise sind Netto-Preise und verstehen sich zzgl. der jeweils bei der Lieferung geltenden Umsatzsteuer.
  3. Mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung sind alle Zahlungen des Kunden in EURO auf Kosten und Gefahr, insbesondere hinsichtlich der Rechtzeitigkeit, zu erbringen.
  4. Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das umseitig genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
  5. Bei Bestellungen von Neukunden und / oder Bestellungen außerhalb von Deutschland, behalten wir uns das Recht vor als Zahlungsbedingung Vorauskasse per Proforma-Rechnung festzulegen.
  6. Wir sind im Falle von gestiegenen Produktionskosten, insbesondere infolge von Lohnerhöhungen und Preissteigerungen bei Roh- und Hilfsstoffen, zu Preiserhöhungen berechtigt, sofern zwischen Vertragsschluss und Abnahme ein Zeitraum von mehr als 3 Monaten verstrichen ist.

§ 5 Lieferung

  1. Die Lieferung erfolgt ab Werk gemäß Incoterms 2020 (Incoterms 2020 EXW, SHRINKFAST Transportverpackung GmbH, Remshalden-Grunbach.
  2. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Bestellung voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
  3. Die Lieferzeit bemisst sich nach den Bestimmungen in der Auftragsbestätigung. Sofern die Lieferzeit in der Auftragsbestätigung nicht als verbindlich gekennzeichnet wird, handelt es sich um die voraussichtliche und ungefähre Lieferzeit.
  4. Die Lieferzeit beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung.
  5. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, sofern der Kunde hierdurch keine unangemessenen Nachteile erleidet und ihm dies zumutbar ist.
  6. Die Frist der Leistungserbringung verlängert sich im Falle höherer Gewalt (force majeure) angemessen. Als Fälle höherer Gewalt gelten auch zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses unvorhersehbare Ereignisse, wie Pandemien, Epidemien, Energie- und Rohstoffknappheit, Streiks, Aussperrungen behördliche Maßnahmen, terroristische Anschläge und Krieg. Wir informieren unsere Kunden unverzüglich über das Vorliegen höherer Gewalt sowie über das voraussichtliche Ende dieser Umstände.
  7. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
  8. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.

§ 6 Gefahrübergang bei Versendung

Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.
  2. Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Wartungs- und Inspektions- und Reparaturarbeiten hat der Besteller auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.

§ 8 Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff/Herstellerregress

  1. Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
  2. Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge (gesetzliche Verjährungsfrist 24 Monate gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB) nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben.
  3. Für die Vornahme der Nacherfüllung gewährt uns der Kunde eine angemessene Frist, mindestens jedoch eine Frist von zehn Arbeitstagen. Die Frist beginnt mit der Aufforderung durch den Kunden.
  4. Aufwendungen der Nacherfüllung übernehmen wir auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen. Mehraufwendungen, die durch das Verbringen der Produkte an einen anderen als den ursprünglichen Ort der Verwendung entstehen, übernehmen wir nicht.
  5. Unser Recht, bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen die Nacherfüllung ganz oder teilweise zu verweigern, bleibt unberührt.
  6. Gewährleistungsansprüche verlieren ihre Gültigkeit bei arglistig verschwiegenen Mängeln oder bei einer Sache, die entsprechende ihrer üblichen Verwendungsweise verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat (§ 438 Abs. 1 Nr. 2b BGB).
  7. Die Verjährung der Gewährleistungsrechte des Kunden nach § 438 BGB beginnt durch eine von uns vorgenommene Nachbesserung nicht neu zu laufen, wenn es sich bei Auftreten eines Mangels nach erfolgter Nachbesserung um denselben Mangel oder um Folgen einer mangelhaften Nachbesserung handelt.
  8. Die gesetzlichen Regelungen zum Rückgriff des Verkäufers nach § 445a, 445b BGB bleiben unberührt.

§ 9 Haftung

  1. Wir haften unbeschränkt nach dem Produkthaftungsgesetzt.
  2. Wir haften unbeschränkt für die vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung vertraglicher Pflichten.
  3. Wir haften nicht im Falle der Verletzung von vertraglichen Pflichten, sofern uns lediglich einfache Fahrlässigkeit zur Last fällt und es sich nicht um wesentliche Vertragspflichten handelt.
  4. Im Übrigen ist die Haftung für die schuldhafte Verletzung vertraglicher Pflichten auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

§ 10 Reparaturen, Wartungen und Prüfungen

  1. SHRINKFAST Transportverpackung GmbH bietet Reparaturen, Wartungen und Prüfungen der Handschrumpfgeräte an. Auf Wunsch wird eine Prüfbescheinigung ausgestellt, welche versichert, dass zum Zeitpunkt der Prüfung das Handschrumpfgerät voll einsatzfähig war und keine Defekte vorlagen.
  2. Gemäß DGUV Vorschrift 79 – Verwendung von Flüssiggas (BGV D34) sind Betreiber von Handschrumpfgeräten dazu verpflichtet wiederkehrend alle zwei Jahre ihre Handschrumpfgeräte durch einen Sachkundigen prüfen zu lassen. Wir bieten solche Wartung / Prüfungen an und stellen gemäß der DGUV Vorschriften eine Bescheinigung aus, welche die Prüfung bestätigt.

§ 11 Abtretungsverbot

  1. Der Kunde darf Recht und Pflichten aus dieser Vereinbarung nur nach unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung ganz oder teilweise auf Dritte übertragen.
  2. Ziff. 1 gilt nicht für die Abtretung einer Entgeltforderung im Sinne von § 354a HGB

§ 12 Datenschutz

Wir weisen darauf hin, dass wir die Daten des Kunden im Rahmen des Vertragsverhältnisses unter Einhaltung der Bestimmung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verarbeiten.

§ 13 Sonstiges

  1. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz in Remshalden, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
  3. Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niedergelegt

§ 14 Salvatorische Klausel

  1. Sollen eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB oder Teile einer Bestimmung unwirksam sein, berührt diese Unwirksamkeit nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder des Vertrags als Ganzes.
  2. In Kenntnis der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach eine salvatorische Klausel lediglich zu einer Beweislastumkehr führt, ist es jedoch der ausdrückliche Wille der Parteien, die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB unter allen Umständen aufrechtzuerhalten.
  3. Ziff. 1 und Ziff. 2 gelten im Falle einer Regelungslücke entsprechend.

Stand: Dezember 2022